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Flüssigabdichtung von Dächern

In den Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen (Flachdachrichtlinien) des Deutschen Dachdeckerhandwerks steht die Flüssigabdichtung gleichberechtigt neben den Bitumen- und Kunststoffbahnen. Als geeignete Flüssigabdichtung werden die Reaktionsharze ungesättigtes Polyester (UP), Polyurethan (PUR) und Methylmethacrylate (PMMA) aufgelistet. Zusammen mit einer Vliesarmierung, die mindestens 110 Gramm Flächengewicht haben muss, wird die Flüssigabdichtung frisch in frisch aufgetragen.

Die Mindestdicke der Flüssigabdichtung muss laut Flachdachrichtlinien 1,5 Millimeter auf nicht genutzten Dächern und 2 Millimeter auf genutzten Dächern betragen. Dächer mit einer Neigung unter 2 Prozent müssen ebenfalls eine Abdichtungsdicke von 2 Millimetern aufweisen und bedürfen einer Versiegelung der Oberfläche.

Die Flachdachrichtlinien gehen insbesondere auf die Vorteile der Flüssigabdichtung im Anschlussbereich ein: Bei ausreichender Haftung am Untergrund kann auf eine mechanische Befestigung am oberen Rand, zum Beispiel durch Kappleisten, verzichtet werden.

Triflex bietet mit seinem Produktprogramm eine Flüssigabdichtung an, die je nach Systemaufbau im Flachdach- und Balkonbereich die Vorteile des Materials in die Sanierungsmaßnahme einbringt.

Weitere Einsatzbereiche für die Flüssigabdichtung mit Triflex-Produkten finden Sie hier...

 

 

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