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In den Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen
(Flachdachrichtlinien) des Deutschen Dachdeckerhandwerks
steht die Flüssigabdichtung gleichberechtigt neben den
Bitumen- und Kunststoffbahnen. Als geeignete
Flüssigabdichtung werden die Reaktionsharze ungesättigtes
Polyester (UP), Polyurethan (PUR) und Methylmethacrylate (PMMA)
aufgelistet. Zusammen mit einer Vliesarmierung, die
mindestens 110 Gramm Flächengewicht haben muss, wird die
Flüssigabdichtung frisch in frisch aufgetragen.
Die Mindestdicke der Flüssigabdichtung muss laut
Flachdachrichtlinien 1,5 Millimeter auf nicht genutzten
Dächern und 2 Millimeter auf genutzten Dächern betragen.
Dächer mit einer Neigung unter 2 Prozent müssen ebenfalls
eine Abdichtungsdicke von 2 Millimetern aufweisen und
bedürfen einer Versiegelung der Oberfläche.
Die Flachdachrichtlinien gehen insbesondere auf die
Vorteile der Flüssigabdichtung im Anschlussbereich ein:
Bei ausreichender Haftung am Untergrund kann auf eine
mechanische Befestigung am oberen Rand, zum Beispiel durch
Kappleisten, verzichtet werden.
Triflex bietet mit seinem Produktprogramm eine
Flüssigabdichtung an, die je nach Systemaufbau im
Flachdach- und Balkonbereich die Vorteile des Materials in
die Sanierungsmaßnahme einbringt.
Weitere Einsatzbereiche für die Flüssigabdichtung mit
Triflex-Produkten finden Sie
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